Durch meine Tätigkeit als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich seit vielen Jahren Bezug zu den in die Arbeitswelt hineinspielenden Bereichen des Sozialrechts, wie Arbeitslosengeld I oder ALG II.

Ich bearbeite verstärkt seit Inkrafttreten des SGB II auch Angelegenheiten des ALG II, auch Hartz IV genannt.

Des weiteren kann ich Ihnen mit langjährigen Erfahrungen in weiteren Teilgebieten des Sozialrechts wie rentenrechtlichen Angelegenheiten, Angelegenheiten der Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung oder des Schwerbehindertenrechts (z.B. GdB) dienlich sein.