Ich berate und vertrete meine Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten z.B. bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Falle der Enterbung. In diesem Zusammenhang und auch isoliert hier von regele ich auch rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Grundstücksangelegenheiten.